25. Februar 2009 / , , , , , , , , , / Henry / 0c

Meinungsfreiheit?

Die Menschenwürde gehört mit zu den wichtigsten Errungenschaften des 20. Jahrhunderts und überwiegt als erstes und oberstes Grundrecht jegliche Rechtsstreitigkeit und jegliche anderen Grundrechte. Doch seit es Menschen, die sich aufregen können, gibt, seitdem gibt es auch die Meinung, dass anstatt der Würde des Menschen, die Meinungsfreiheit an oberster Stelle stehen sollte. Ist das sinnvoll?

Ich bin mir nicht wirklich sicher, für welchen Weg ich mich entscheiden sollte, denn auf der einen Seite ist die Würde des Menschen tatsächlich unantastbar und sollte mit aller größtem Respekt behandelt werden. Auf der anderen Seite jedoch, sollte niemand durch andere Menschen dazu gezwungen werden, sein Weltbild zu ändern und das finde ich auch wieder richtig. Wo liegt also der Zwischenweg? In diesem Zusammenhang bin ich heute im lawblog auf einen Artikel gestoßen, der für sehr viel Aufregung unter den Kommentatoren gesorgt hat: Knast für einen Verblendeten.

Ein ehemaliger Rechtsanwalt wurde aufgrund der Holocaust-Leugnung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Frage, die sich nun stellt, ist die, ob die Verurteilung gerechtfertigt ist oder nicht? Der Holocaust ist nicht zu leugnen, das ist vollkommen klar und mit tausenden Quellen nachgewiesen. Sollte man aber eingesperrt werden, wenn man etwas anderes behauptet? Ein anderes Beispiel: In Frankreich steht die Leugnung des Völkermordes der Türken an den Armeniern unter Strafe, während in der Türkei die Meinung, dass es sich um einen Völkermord handelt, bestraft wird. Welche Bestrafung ist nun gerechter?

Für mich sind das beides unlösbare Aufgaben für unsere Demokratie. Doch es sind nicht nur die unvorstellbaren geschichtshinterfragenden Meinungen, die das erste Grundrecht sehr strapazieren. Nein, es gibt genauso gut auch die alltäglichen Äußerungen und Wertungen, die immer wieder in Konflikt mit der Menschenwürde geraten. So sind Beleidigungen und Diskreditierungen unter Strafe gestellt, auch wenn sie aus der Sicht des Täters vielleicht sogar völlig gerechtfertigt sind. Hier beginnt jedoch die Frage für den Staat, welchen Werten er sich wohl eher verschreiben möchte.

Auf der einen Seite steht dabei die Vernunft, die sagt, dass Beleidigungen absoluter Scheiß sind, da der Betroffene dadurch gleich in zweifacher Weise geschädigt wird. Erstens verletzt ihn die Beleidigung persönlich und zweitens versucht sie seine Umgebung davon überzeugen, dass er schlecht wäre. Das ist jedoch nur eine Sichtweise und sollte deshalb nicht generell das Bild der gesamten Person gestalten. Auf der anderen Seite steht jedoch die Menschlichkeit und das Emotionale. Ist es nicht menschlich und gerecht, wenn der angeblich Betroffene durch die Abreaktion am Täter zu seinem Frieden kommt? Besonders dann, wenn die Abreaktion einzig und allein auf textlicher Basis erfolgt?

Man hat also nur die Möglichkeit zwischen Unterdrückung der Menschlichkeit und Unterdrückung der Vernunft. Was gerechter ist, kann ich nicht sagen. Ich habe einfach absolut keinen Schimmer. Vielleicht würde ich mich am Ende doch für die Vernunft entscheiden. Doch Menschen machen Fehler und völlige Vernunft ist unmenschlich. Doch was denkt ihr darüber?